Kulturförderabgabe (Übernachtungssteuer) der Stadt Köln

Die Stadt Köln erhebt auf alle entgeltlichen Übernachtungen in Hotels und Beherbergungsbetrieben eine Übernachtungssteuer – unabhängig davon, ob der Aufenthalt privat oder beruflich veranlasst ist.

Wer ist betroffen?

Die Steuerpflicht gilt für alle Übernachtungsgäste, sowohl bei privaten als auch bei beruflich zwingend notwendigen Aufenthalten. Eine Befreiung wie in der Vergangenheit bei Geschäftsreisen ist nicht mehr möglich.

Höhe der Abgabe

Die Kulturförderabgabe beträgt 5 % des Brutto-Übernachtungspreises (inkl. Umsatzsteuer) und wird zusätzlich zum Zimmerpreis berechnet.

Weitere Informationen finden Sie bei der Stadt Köln:

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